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Brandschutztechnik in modernen Unternehmen.

Der Brandschutz in Unternehmen ist gesetzlich klar geregelt. Diese Regelungen betreffen die Organisation des Brandschutzes, z.B. durch einen Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragten nach TRVB O 117. Aber der Brandschutz betrifft auch die Brandschutzschulung, die Bezeichnung eines Brandschutzwartes und die Beschaffenheit der stationären und mobilen Brandschutzanlagen.

Auch die Brandschutztechnik ist im Regelwerk des Brandschutzes geregelt. Unter Brandschutztechnik versteht man alle Einrichtungen rund um den professionellen Brandschutz. Also bereits die Vermeidung von Bränden, aber natürlich auch die Brandbekämpfung z.B. durch Löschdecken und Feuerlöscher.
 
In der Brandschutz Regelung – und als Teil der Brandschutztechnik – sind auch die regelmäßige Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung festgeschrieben. Diese Überprüfung ist dem Service eines Autos gleichzusetzen. Der Brandschutz sieht deshalb die Anbringung von Plaketten an den Feuerlöschgeräten vor, um bei Kontrollen die lückenlose Kontrolle und Überprüfung der Brandschutzeinrichtung zu gewährleisten.

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