Hinweisschilder für Feuerlöscher, Notausgänge und Erste Hilfe Verbandskasten
Welche Schilder (im Beamtendeutsch "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen" genannt) Sie benötigen, ist in der Kennzeichnungsverordnung (KennV) geregelt.

Wo müssen Sie kennzeichnen?
In Arbeitsstätten (Büro, Werkstatt, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen)

Was müssen Sie kennzeichnen?
Auf jedem Fall Standorte von Feuerlöschgeräten und Erste Hilfe Ausrüstung so wie Notausgänge; des weiteren Gefahren (zB vor Laserstrahlung) und Gebote (zB Gehörschutz tragen)

Wie müssen Sie kennzeichnen?
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind entsprechend der Kennzeichnungsverordnung (KennV) oder der ÖNORM EN ISO 7010 durchzuführen. Es ist beides zulässig, ein Austausch von (alten) Schildern nach KennV für Schilder nach ISO 7010 ist nicht notwendig.

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